Zwar kann auch das reine Drängeln als solches, bei überschreiten einer Toleranzgrenze, bereits als strafbare Nötigung durch Drohung im Sinne des
§240 I Alt. 1, II StGB gesehen werden, aber rechts überholen im Straßenverkehr ist eine noch deutlich ungeschicktere Alternative.
In deine Überlegungen solltest du mit Einbeziehen, dass du bei einem Überhohlvorgang rechts eine der
"sieben Todsünden im Straßenverkehr" nach §315c II Nr. 2 StGB verwirklichst und neben einer Ordnungswidrigkeit damit einen Straftatbestand mitverwirklichst. Zuzüglich zu den 50€ kannst du also noch von einer Geldstrafe in einem Bereich deutlich über 250€ ausgehen.
Nach meiner Rechnung kommt bei deinem Vorschlag folgendes heraus:
- bis zu 50€ Geldbuße für die Ordnungswidrigkeit
- deutlich über 250€ Geldstrafe nach Abschluß des Strafverfahrens
- 7 Punkte in Flensburg wg. Verwirklichung des Straftatbestandes
- mglw. Führerscheinentzug nach
§69 I, II Nr. 1 StPO
Auch bei unbefugter Benutzung des Blaulichts kommt noch ein kleiner Aufschlag auf die 20€ durch eine kleine Geldstrafe nach
§145 I Nr. 1StGB hinzu.
Darum merke: Was Spaß macht ist auch verboten und wie man es auch betrachten möchte, am meisten denke ich lohnt es sich, wenn man sich an die geltenden Straßenverkehrsregeln hält. Dann gibt es die wenigsten Probleme, weder im Bereich der Ordnungswidrigkeiten noch im Strafrechtsbereich.