Hallo zusammen,
seit dem 01.Januar 2010 gilt das neue Gesetz zur Erfassung des elektronischen Entgeltnachweises.
Damit werden die Lohn- und Gehaltszahlungen an einen elektronischen Datenspeicher gesendet,
worauf verschiedene Ämter des Bundes dann zugreifen können.
Aber es sind nicht nur die Verdienste, die dort gespeichert werden.
Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert und Arbeitgeber müssen
Abmahnungs- und Kündigungsgründe und noch andere Daten angeben.
Diese Datenbank soll bis 2012 verschlüsselt aufgebaut werden, aber danach werden sicherlich viele Interessenten darauf zugreifen können.
Somit werden unzulässige Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen.
Durch Mitzeichnung für die Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) ist es möglich soviel Stimmen zu bekommen, dass der Deutsche Bundestag beschließen kann,
dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6.Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §95ff.
(Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.
Die Mitzeichnungsfrist läuft am 02.03.2010 aus.
Wer sich also daran beteiligen möchte, findet die Petition unter:
https://epetitionen.bundestag.de/index.p…s;petition=8926